Vorsteuerabzug für E-Bikes

E-Bikes  

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Vorsteuerabzug für E-Bikes 


Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder (E-Bikes oder Selbstbalance-Roller) und normale Fahrräder anzubieten, wird ab 2020 auch für diese der Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Nutzung möglich sein.

Kein Sachbezug, keine Umsatzsteuer
Selbst wer die Elektro-Bikes und –Fahrräder ab 2020 auch privat nutzt, muss für den Eigengebrauch nicht wie sonst üblich eine Umsatzsteuer entrichtet werden und auch kein Sachbezug. Die dafür notwendige Verordnung liegt fertig zur Unterschrift beim Finanzminister.


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Referenzen: Do & Co, Pluradent Austria, Festool Austria, Woom Bike, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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