Abschlagsfrei in Pension

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Ab 45 Jahren abschlagsfrei in Pension 


Personen mit zumindest 45 Arbeitsjahren können künftig ohne finanzielle Einbußen in Pension gehen. Bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung werden dabei als Beitragsmonate berücksichtigt. 

In Zukunft wird das Sonderruhegeld für Nachtschwerarbeiter abschlagsfrei ausbezahlt werden. Die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung soll künftig entfallen.

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Referenzen: Do & Co, Pluradent Austria, Festool Austria, Woom Bike, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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