Corona Zuschuss Entgeltzahlung

Corona Zuschuss zur Entgeltfortzahlung

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Corona Zuschuss zur Entgeltfortzahlung


Liegt der Grund der Entgeltfortzahlung in einer Erkrankung an COVID-19 oder in einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Absonderung, besteht Anspruch auf Vergütung für den Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz (§ 32)
  • für alle Arbeitnehmer
  • für Betriebe mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern
  • Antrag per Post, Fax oder Mail
  • Die Auszahlung erfolgt binnen 2 Wochen nach Feststellung der Anspruchsberechtigung
Ihre Personalverrechnerin unterstützt und berät Sie gerne! Ihre Ansprechpartnerin:


Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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