Pauschalierung

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Pauschalierung


Kleinunternehmer haben ab 2020 eine zusätzliche Möglichkeit, eine einfache Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer zu beantragen. Voraussetzungen dafür sind:

• Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) oder aus Gewerbebetrieb

• Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

• Die Umsätze übersteigen 35.000 Euro nicht. Es gibt jedoch eine einmalige Toleranzgrenze von 40.000 Euro innerhalb von fünf Jahren

• Das Wahlrecht kann pro Betrieb gewählt werden.

Ausgenommen von der Pauschalierung sind Tätigkeiten eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit mehr als 25 Prozent Beteiligung, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände.

Welche Pauschalen gelten:
Die Betriebsausgaben werden mit folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen pauschaliert: 45 Prozent bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben und 20 Prozent bei Dienstleistungsunternehmen. Bei Mischbetrieben richtet sich das Pauschale nach dem höheren Umsatz.

Ihre Ansprechpartnerin:

Referenzen: Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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