SteuersatzReparaturdienstleistungen

10%iger Steuersatz für Reparaturdienstleistungen

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10%iger Steuersatz für Reparaturdienstleistungen


Für kleinere Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) gilt künftig der ermäßigte Steuersatz in Höhe von zehn Prozent. Davon umfasst sind unter anderem Fahrrädern, Schuhe, Lederwaren und Kleidung.

Ihre Bilanzbuchhalterin unterstützt und berät Sie gerne! Ihre Ansprechpartnerin:

Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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