Umsatzersatz II

Umsatzersatz II

Umsatzersatz II


Der Lockdown-Umsatzersatz II wird wie der Umsatzersatz I über Finanz Online beantragt werden können, es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien. Die Bestätigung der Angaben hat ab einer Fördersumme von 5000 € von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter zu erfolgen.


Die Richtlinien dazu sind nun fertig ausgearbeitet und können hier runter laden werden.


Den Lockdown-Umsatzersatz erhalten Unternehmen die indirekt von den Einschränkungen der Verordnung betroffen waren . Unbedingte Voraussetzungen zur Antragstellung sind ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich und kein laufendes Insolvenzverfahren haben.


Wo beantrage ich den Lockdown-Umsatzersatz?


Der Ersatz kann ab 16.02.2021 Nachmittag über FinanzOnline beantragt werden. Der Umsatzersatz kann dabei sowohl vom betroffenen Unternehmen selbst als auch von uns beantragt werden.  Voraussetzung ist ein Umsatzausfall im November oder Dezember 2020 von mehr als 40 Prozent. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beträgt EUR 800.000,-


Sobald Sie den Antrag auf Umsatzersatz in FinanzOnline absenden, bekommen Sie darüber auch eine Rückmeldung in FinanzOnline. Sollten Sie diese Rückmeldung übersehen haben, können Sie die Absendung Ihres Antrags über das Menü Admin/Postausgangsbuch überprüfen.


Ihre Bilanzbuchhalterin unterstützt und berät Sie gerne! Ihre Ansprechpartnerin:

Martina Buchner



Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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