Änderung beim Onlineversandhandel ab 2021

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Änderungen beim Onlineversandhandel ab 2021


Bei einem Betrieb eines Webshops sind einige Besonderheiten zu beachten.

Werden Waren von einem Unternehmer an einen privaten Kunden oder an einen Abnehmer ohne eigene UID Nummer in ein anderes EU-Land verkauft, so unterliegen diese Verkäufe derzeit der österreichischen Umsatzsteuer, solange die Lieferschwelle des jeweiligen EU-Landes nicht überschritten wird. Alternativ kann auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet werden. 

Ab 2021 sollen für Versandhandelsumsätze keine Lieferschwellen mehr zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass Unternehmer die Umsatzsteuer der jeweiligen Zielländer in Rechnung stellen. müssen. Damit diese Neuerung zur Vereinfachung führt, wird ein sogenannter EU-One-Stop-Shop eingeführt und die Steuerschuld zentral über dieses Portal gemeldet und entrichtet werden. 


Ihre Ansprechpartnerin:

Referenzen: Woom Bike, Do & Co, Ascom Austria, Pluradent Austria, Festool Austria, Cycleenergy AG, Töchter der Würth und EVN Gruppe, ...
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